Individuelle Therapie
nach dem Heilpraktikergesetz
Was passiert eigentlich in der Therapie?
Mit verschiedenen therapeutischen Methoden (z.B. aus der Gesprächstherapie nach Rogers und mit Elementen der kognitiven Verhaltenstherapie), versuchen wir gemeinsam lösungs- und ressourcenorientiert problematische Lebensphasen, Krisensituationen und Probleme zu bewältigen. Dabei unterstütze ich Sie aktiv dabei, aus eigener Kraft und langfristig positiv mit den Anforderungen umzugehen und Ihr Leben wieder selbstbestimmt zu gestalten.
Ich biete sowohl Kurzzeittherapien mit ca.10 Sitzungen, als auch Langzeittherapien über ein halbes Jahr an.
Welche Gründe gibt es für eine Therapie?
Häufig entsteht der Wunsch nach psychologischer Begleitung während Krisen, wenn Ängste oder Stress im Alltag immer weiter zunehmen. Vielleicht möchten Sie aber auch an Aspekten Ihrer Persönlichkeit arbeiten oder Ihr Leben selbstbestimmter, positiver und gelassener gestalten?
Therapeutische Begleitung kann z.B. bei folgenen Problemen hilfreich sein:
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Ängsten
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depressive Verstimmungen
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starke berufliche Belastung
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Beziehungsprobleme
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Soziale Probleme in Umfeld oder Beruf
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Krisen, veränderte Lebenssituationen oder Krankheiten
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Suche nach Sinn oder starke Unzufriedenheit
Wie läuft es ab?
In einem persönlichen und unverbindlichen kostenlosen telefonischen Erstgespräch klären wir ab, welches Angebot für Sie und Ihre Bedürfnisse passend erscheint. Sie können anschließend entscheiden, ob und wie es weitergehen soll.
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet im ein- oder zweiwöchentlichen Rhythmus statt. Die Anzahl der Sitzungen wird zu jeder Zeit von Ihnen bestimmt und Sie können die Therapie jederzeit unterbrechen oder beenden.
Die Therapie kann (nach Verfügbarkeit von freien Terminen) sofort beginnen, da Sie keine Wartezeiten durch Krankenkassen-Bürokratie abwarten müssen. Zudem wird keine Diagnose an Ihre Krankenkasse übermittelt und die psychologische Beratung bleibt Ihre Privatangelegenheit.
Was kostet eine Sitzung?
Ich orientierte mich bei meinem Honorar an den Stundensätzen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Das Honorar können Sie eventuell als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendung für Gesunderhaltung) steuerlich gelten machen, sprechen Sie dazu am Besten mit Ihrem Steuerberater.
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis ohne Kassensitz für Selbstzahler, daher kann ich leider keine Therapie über die Krankenkassen abrechnen.